Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
www.tierschutz-osnabrueck.de
ist der Internet-Auftritt des

Tierschutz Osnabrück und Umgebung e.V. von 1875
Zum Flugplatz 3
49078 Osnabrück
Telefon Geschäftsstelle: +49 (0)541 – 44 21 02
Telefon Tierheim: +49 (0)541 – 44 12 32
Telefax: +49 (0)541 – 44 20 18
info@tierschutz-osnabrueck.de

Vereinsregister VR1023
Amtsgericht Osnabrück

Vertreten durch den Vorstand:
Vorstandsvorsitzender: Wolfgang Herkt
1. stellv. Vorstand: André Knapheide
Schatzmeister: Arnulf Piepenbrock

www.tierschutz-osnabrueck.de ist auch der aktuelle Online-Dienst des

Tierheim Osnabrück
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Vertreten durch die Geschäftsführung:
Stefan Sprengelmeyer
Bitte beachten Sie, dass dieses Impressum auch für unsere Online-Seiten auf
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Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Wolfgang Herkt, Vorstandsvorstitzender (Anschrift s. oben)
Für redaktionelle Beiträge, die namentlich gekennzeichnet sind, liegt die Verantwortung im
Sinne des Presserechts beim Autor oder bei der Autorin.

Online-Redaktion:
Nele Hindahl
Norbert Rüthers
Silke Wulf

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
Nele Hindahl
Lukas Grünke, www.lukasgruenke.com
www.stock.adobe.com

Technische Umsetzung und Betreuung:
Unit Dingsbums – Das Kreativbüro (Die Etagen GmbH)
Natruper Str. 14
49076 Osnabrück
Telefon:+49 (0) 541 600 1550
Fax:+49 (0) 541 6001559
info@dingsbums-agentur.de
www.dingsbums-agentur.de

Logogestaltung:
S/O/G Osnabrück
Winkelhausenstraße 13
49090 Osnabrück
Telefon: +49 (0) 541 35848-0
osnabrueck@stiehlovergehrmann.com
www.stiehlovergehrmann.com

Spendenkonto:
Tierschutz Osnabrück und Umgebung e. V. von 1875
Sparkasse Osnabrück
IBAN: D85 2655 0105 0000 0344 54
BIC: NOLADE22XXX

Mitglied im Deutschen Tierschutzbund
(www.tierschutzbund.de)

Der Verein Tierschutz Osnabrück und Umgebung e.V. von 1875 ist wegen Förderung
des Tierschutzes als gemeinnützig anerkannt und nach der Anlage zum
Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamts Osnabrück Stadt, St.-Nr. 66/270/01385,
vom 23.05.2022 für den Veranlagungszeitraum 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von
der Körperschaftsteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.

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