Häufige Fragen

Unsere Antworten

  • Tiervermittlung und Beratungsgespräche finden aufgrund der aktuellen Einschränkungen telefonisch bzw. nach Terminvereinbarung statt.
  • Unser Tierheim ist täglich, von 11.00 – 15.30 Uhr, sowie Samstag und an Sonn- und Feiertagen von 11 – 14 Uhr für Sie erreichbar.
  • Ist Ihr Wunschtier gefunden, bitte wir um eine schriftliche Selbstauskunft und schließen einen Abgabevertrag mit Ihnen ab.
  • Bestandteile des Vertrags sind z. B. das Einverständnis, dass wir den neuen Platz kontrollieren dürfen.
  •  Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie EC-Karte oder Bargel mit um die Schutzgebühr zu begleichen.
  • Sollte der Vermieter die Haltung eines Tieres nicht dulden, müsste das Tier wieder ins Tierheim zurück. Diesen Stress möchten wir dem Tier nicht zumuten.
  • Einen gültigen Personalausweis, die Bestätigung Ihres Vermieters zur Haltung eines Tieres, die Schutzgebühr und für Ihr zukünftiges Familienmitglied ein Halsband und eine Leine sowie eine Transportbox
  • Die Nachkontrollen finden in den ersten 3 Monaten nach der Vermittlung statt und werden nicht angekündigt.
  • Wir möchten sicherstellen, dass sich das vermittelte Tier bei Ihnen wohlfühlt und sich gut eingelebt hat. Zudem können bei dieser Gelegenheit etwaige Fragen besprochen werden.
  • Es ist für uns sehr wichtig die neuen Familien unserer Schützlinge persönlich kennenzulernen. So können wir versuchen sicherzustellen, dass unser Schützling in gute Hände abgegeben wird und nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder im Tierheim landet.
  • Laut Tierschutzgesetz § 6 Absatz 1 ist eine Kastration von Hunden verboten. Es sei denn, dass eine medizinische Indikation, die von einem Tierarzt ausgesprochen werden muss vorliegt.
  • Ja, sobald sie alt genug dafür sind. Bei den Kaninchen und Meerschweinchen werden nur die Böckchen kastriert. Durch diese Kastration soll sichergestellt werden, dass sich die Population nicht unkontrolliert vermehrt.
  • Ja, die sogenannte Schutzgebühr. Viele Tiere müssen tierärztlich untersucht, geimpft und entwurmt werden. Katzen und Hunde bekommen eine Kennzeichnung und werden registriert. Zudem werden Katzen und die männlichen Nager kastriert. Die Schutzgebühr wird von uns und von allen deutschen Tierheimen erhoben, um einen kleinen Teil der anfallenden Kosten zu decken.

Frau Martina Rüthers, Tierheimleitung

Sie wünschen weitere Informationen?

Wenden Sie sich gerne an Frau Martina Rüthers

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  • Unser Tierheim ist täglich, von 11.00 – 15.30 Uhr, sowie Samstag und an Sonn- und Feiertagen von 11 – 14 Uhr für Sie erreichbar.
  • Ist Ihr Wunschtier gefunden, bitte wir um eine schriftliche Selbstauskunft und schließen einen Abgabevertrag mit Ihnen ab.
  • Bestandteile des Vertrags sind z. B. das Einverständnis, dass wir den neuen Platz kontrollieren dürfen.
  •  Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie EC-Karte oder Bargel mit um die Schutzgebühr zu begleichen.
  • Sollte der Vermieter die Haltung eines Tieres nicht dulden, müsste das Tier wieder ins Tierheim zurück. Diesen Stress möchten wir dem Tier nicht zumuten.
  • Einen gültigen Personalausweis, die Bestätigung Ihres Vermieters zur Haltung eines Tieres, die Schutzgebühr und für Ihr zukünftiges Familienmitglied ein Halsband und eine Leine sowie eine Transportbox
  • Die Nachkontrollen finden in den ersten 3 Monaten nach der Vermittlung statt und werden nicht angekündigt.
  • Wir möchten sicherstellen, dass sich das vermittelte Tier bei Ihnen wohlfühlt und sich gut eingelebt hat. Zudem können bei dieser Gelegenheit etwaige Fragen besprochen werden.
  • Es ist für uns sehr wichtig die neuen Familien unserer Schützlinge persönlich kennenzulernen. So können wir versuchen sicherzustellen, dass unser Schützling in gute Hände abgegeben wird und nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder im Tierheim landet.
  • Laut Tierschutzgesetz § 6 Absatz 1 ist eine Kastration von Hunden verboten. Es sei denn, dass eine medizinische Indikation, die von einem Tierarzt ausgesprochen werden muss vorliegt.
  • Ja, sobald sie alt genug dafür sind. Bei den Kaninchen und Meerschweinchen werden nur die Böckchen kastriert. Durch diese Kastration soll sichergestellt werden, dass sich die Population nicht unkontrolliert vermehrt.
  • Ja, die sogenannte Schutzgebühr. Viele Tiere müssen tierärztlich untersucht, geimpft und entwurmt werden. Katzen und Hunde bekommen eine Kennzeichnung und werden registriert. Zudem werden Katzen und die männlichen Nager kastriert. Die Schutzgebühr wird von uns und von allen deutschen Tierheimen erhoben, um einen kleinen Teil der anfallenden Kosten zu decken.

Frau Martina Rüthers, Tierheimleitung

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